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Liechtensteinisches Notariatsgesetz und grenzüberschreitende Anerkennung von Notariatsakten

EuroparechtAufsatzThomas JaegerZfRV 2020/19ZfRV 2020, 152 - 168 Heft 4 v. 1.9.2020

Seit Jahresanfang 2020 gibt es in Liechtenstein Notare als neue Berufsgruppe. Das bisherige System, wo Beurkundungen und Beglaubigungen nur bei Gericht und Behörden zu erlangen waren, galt als unflexibel: Gerade Wirtschaftsakteure wichen vielfach in die Nachbarländer aus. Ob dieser Wettbewerbsnachteil nun wirklich behoben ist und was das liechtensteinische Notariatsgesetz leisten kann, bewertet vorliegender Beitrag. Besonders interessiert dabei die Frage der Anerkennung liechtensteinischer Notariatsakte im EWR-Ausland.

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