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Fehlen der Gefährdungshaftung ist kein Anwendungsfall des ordre public

Internationales PrivatrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Helmut Ofner, Universität Wien (Anmerkung)ZfRV-LS 2012/33ZfRV-LS 2012, 175 Heft 4 v. 1.8.2012

§ 6 IPRG; Art 10 Haager StVA

Gegenständliche Entscheidung stellt deutlich klar, dass das Fehlen eines Gefährdungshaftungstatbestands in einer fremden Rechtsordnung, die anzuwenden wäre, in casu den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung nicht entgegensteht.

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