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Ehewirkungsstatut vor Geltung des HUP

EherechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Helmut Ofner, Universität Wien (Anmerkung)ZfRV-LS 2012/32ZfRV-LS 2012, 174 - 175 Heft 4 v. 1.8.2012

§ 18 Abs 1 Z 1 IPRG

Das Höchstgericht hatte sich in entschiedener Sache klärend zu der Frage zu äußern, nach welchem Statut sich die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe in Bezug auf Unterhaltspflichten für Sachverhalte, die sich vor Inkrafttreten des HUP verwirklicht haben, beurteilen.

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