§ 3 IPRG; § 4 IPRG
Vorliegende Entscheidung geht der Frage näher auf den Grund, unter welchen Voraussetzungen die Ermittlung von Auslandsrecht unter dem Aspekt der Amtswegigkeit einem Gutachten vorzubehalten ist.
OGH 5 Ob 162/11a
§ 3 IPRG; § 4 IPRG
Vorliegende Entscheidung geht der Frage näher auf den Grund, unter welchen Voraussetzungen die Ermittlung von Auslandsrecht unter dem Aspekt der Amtswegigkeit einem Gutachten vorzubehalten ist.
OGH 5 Ob 162/11a
