Mit seiner Entscheidung wendet sich der EuGH nationalen Schutzvorschriften in Bezug auf Arbeitskräfteüberlassungsbestimmungen unter kollisionsrechtlichen Aspekten in Hinblick auf die Anwendbarkeit des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes zu.
Mit seiner Entscheidung wendet sich der EuGH nationalen Schutzvorschriften in Bezug auf Arbeitskräfteüberlassungsbestimmungen unter kollisionsrechtlichen Aspekten in Hinblick auf die Anwendbarkeit des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes zu.