Art 6 UNK
Der erkennende Senat setzt sich in entschiedener Sache mit der Frage auseinander, ob bei Vereinbarung österreichischen Rechts ohne Ausschlussvereinbarung damit eo ipso auch UN-Kaufrecht mit einbezogen wird.
OGH 10 Ob 4/12d
Art 6 UNK
Der erkennende Senat setzt sich in entschiedener Sache mit der Frage auseinander, ob bei Vereinbarung österreichischen Rechts ohne Ausschlussvereinbarung damit eo ipso auch UN-Kaufrecht mit einbezogen wird.
OGH 10 Ob 4/12d
