Art 22 Z 1 EuGVVO; § 27 WEG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, woraus sich der Gerichtsstand für eine Klage wegen rückständigen Bewirtschaftungskosten gegen die Eigentümergemeinschaft ergibt. Wann ist Art 22 EuGVVO heranzuziehen? Die Entscheidung wird von Reinhard Pröbsting kommentiert.