§ 3 IPRG; § 502 Abs 1 ZPO
Der OGH entschied über die Frage der Zulässigkeit einer Revision nach § 502 Abs 1 ZPO wegen Fehlen der Rsp des OGH zu ausländischem Recht. Kommt der Rechtsprechung des OGH die Aufgabe zu, die Einheitlichkeit des fremden Rechts in seinem ursprünglichen Geltungsbereich zu gewährleisten?