Nach den Kollisionsregeln der Wanderarbeitnehmer VO ist für das Bestehen eines Unterhaltsanspruches jenes System sozialer Sicherheit maßgebend, in das der Geldunterhaltsschuldner eingebunden ist.
OGH 22.5.2007, 4 Ob 4/07b
Nach den Kollisionsregeln der Wanderarbeitnehmer VO ist für das Bestehen eines Unterhaltsanspruches jenes System sozialer Sicherheit maßgebend, in das der Geldunterhaltsschuldner eingebunden ist.
OGH 22.5.2007, 4 Ob 4/07b