Art 5 Nr 1 b EuGVVO
Für sämtlichen Klagen aus diesem Vertrag ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich der Ort der nach wirtschaftlichen Kriterien zu bestimmenden Hauptlieferung befindet.
OGH 30.5.2007, 7 Ob 112/07g
Art 5 Nr 1 b EuGVVO
Für sämtlichen Klagen aus diesem Vertrag ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich der Ort der nach wirtschaftlichen Kriterien zu bestimmenden Hauptlieferung befindet.
OGH 30.5.2007, 7 Ob 112/07g