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Leitsätze - Angebote an Adressaten im Ausland fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 28a UWG

WettbewerbsrechtZfRV-LS 2007/29ZfRV-LS 2007, 155 Heft 4 v. 1.9.2007

§ 28a UWG; § 2 Abs 2 VStG

Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist das Verfassen eines Anbotsschreibens noch keine gültige Willenserklärung, sondern ein Handel iSd § 2 Abs 2 erster Fall VStG kommt erst dann in betracht, wenn der Empfänger vom Angebot Kenntnis erlangt hat.

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