Zusammenfassung: Aufgrund der kumulativen Anwendbarkeit der Personalstatute des Annehmenden und des Angenommenen steht die Unzulässigkeit der Erwachsenenadoption im kroatischen Recht der Anerkennung derselben in Österreich entgegen.
Rechtsgrundlagen: § 26 Abs 1 IPRG