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Leitsätze - Gerichtsstand des Erfüllungsorts

Internationales PrivatrechtZfRV-LS 2007/13ZfRV-LS 2007, 71 Heft 2 v. 26.5.2007

Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur kollisionsrechtlichen Anknüpfung von Kauf- und Werklieferverträgen Stellung und bejaht die Anwendbarkeit der in Art 5 Z 1 lit b EuGVVO enthaltenen Bestimmung zum Erfüllungsort auch bei Werklieferverträgen. Der Erfüllungsort liege demnach bei Werklieferverträgen am Sitz des Klägers.

Rechtsgrundlagen: Art 5 Z 1 lit b EuGVVO

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