Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Anknüpfung iSd Art 3 MSA bei Mehrstaatern Stellung und erläutert, dass die Qualifikation als " Heimatstaat" eines Mehrstaaters die effektive Angehörigkeit des Mehrstaaters zu diesem Staat voraussetzt.
Rechtsgrundlagen: Art 3 MSA; Art 4 MSA