Das Erfordernis eines eigenen Verfahrens für die Regelung der Scheidungsfolgen ist auf Grundlage der lex fori zu beurteilen. Im österreichischen Recht ist die Entscheidung bezüglich der Teilung oder Zuweisung der Ehewohnung einem eigenen Aufteilungsverfahren vorbehalten.
OGH 09.08.2006, 4 Ob 143/06t