Art 5 Z 1 und 3 LGVÜ; Art 54b LGVÜ; Protokoll Nr 2 zum LGVÜ
Die Leitsätze befassen sich mit der Abgrenzung des Anwendungsbereichs zwischen LGVÜ und EuGVÜ, und der Zuständigkeit bei Vertragsstreitigkeiten und deliktischen Schadenersatzansprüchen bei Schäden aufgrund fehlerhafter Produkte.