Art 21 Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung BGBl 1988/512
Der Leitsatz befasst sich mit den Kriterien für die Einräumung des Besuchsrecht, wobei das Kindeswohl dem Elternrecht vorgeht.
Art 21 Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung BGBl 1988/512
Der Leitsatz befasst sich mit den Kriterien für die Einräumung des Besuchsrecht, wobei das Kindeswohl dem Elternrecht vorgeht.