§ 14 JN; § 28 JN; § 65 JN; § 66 JN; § 76 Abs 1 JN; § 93 Abs 1 JN; § 23 EheG
Die Entscheidung befasst sich mit der örtlichen Zuständigkeit für die Ehenichtigkeitsklage des Staatsanwaltes und den entsprechenden Bestimmungen.
§ 14 JN; § 28 JN; § 65 JN; § 66 JN; § 76 Abs 1 JN; § 93 Abs 1 JN; § 23 EheG
Die Entscheidung befasst sich mit der örtlichen Zuständigkeit für die Ehenichtigkeitsklage des Staatsanwaltes und den entsprechenden Bestimmungen.