Die Leitlinien der ESMA für Stresstestszenarien nach der GeldmarktfondsVO sollen eine gemeinsame, einheitliche und kohärente Anwendung der Bestimmungen des Art 28 GeldmarktfondsVO gewährleisten. Insb regeln die Leitlinien, wie in Art 28 Abs 7 GeldmarktfondsVO vorgesehen, gemeinsame Referenzparameter für die den Stresstests zugrunde liegenden Szenarien unter Berücksichtigung der folgenden in Art 28 Abs 1 GeldmarktfondsVO genannten Faktoren (vgl Rz 4):

