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Änderung der CRR-Begleitverordnung 2021

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2026/22ZFR 2026, 51 Heft 1 v. 23.1.2026

Knapp vor dem Jahreswechsel 2025/2026 hat die FMA die CRR-Begleitverordnung 2021 (CRR-BV 2021) einer routinemäßigen Novellierung unterzogen.11BGBl II 2025/327 vom 29. 12. 2025. In der CRR-BV 2021 übt die FMA als zuständige Aufsichtsbehörde jene unionsrechtlichen Behördenwahlrechte aus, für die § 21b BWG eine Befugnis vorsieht. Nach den Ausführungen der FMA in den Erläuterungen zur Verordnungsnovelle erfolgte die Ausübung der Wahlrechte gem § 105 Abs 4 BWG unter Bedachtnahme auf das volkswirtschaftliche Interesse an der Stabilität des Bankensystems.

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