vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Änderung des RTS im Hinblick auf die aufsichtlichen Meldungen operationeller Risiken der Institute

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2026/21ZFR 2026, 50 Heft 1 v. 23.1.2026

Art 430 CRR bildet die zentrale Grundlage für die Meldung über Aufsichtsanforderungen und Finanzinformationen durch Institute. Mit der VO (EU) 2024/1623 hatte der europäische Gesetzgeber auch diese Norm geändert, um die jüngste Fassung der internationalen Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel III) umzusetzen. Diese Standards führten zum Erlass der DVO (EU) 2024/3117 der Kom, die seither technische Durchführungsstandards (RTS) für die Anwendung der CRR auf die aufsichtlichen Meldungen der Institute festlegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte