Zur Mitte des Jahres 2019 war der Großteil des KMG 2019 in Kraft getreten. Bereits im Jahr danach hatten die beiden Herausgeber unter tatkräftiger Beteiligung einer Handvoll ausgewiesener Autoren die erste Auflage ihres Praxiskommentars vorgelegt, welche der Fachwelt seit Anfang 2021 als handliche literarische Quelle zur Verfügung steht. Seither haben einige kapitalmarktrechtliche Regelwerke auch in das KMG 2019 eingegriffen, so insb die MiCAR und die ECSP-VO (VO zum Crowdfunding), sodass eine Neuauflage des Werks indiziert erschien.

