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Haftung des Bankvorstands wegen Beihilfe zu irreführender Werbung für aktienvertretende Zertifikate

JudikaturOGHBearbeiterin: Mariya Hubcheva-KummerZFR 2026/12ZFR 2026, 32 Heft 1 v. 23.1.2026

ABGB: §§ 1301, 874

Leitsätze (der Redaktion)

Die Schadenersatzpflicht nach § 874 ABGB greift auch dann Platz, wenn die arglistige Irreführung nicht durch den Vertragspartner, sondern durch einen Dritten erfolgt ist.

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