KMG 1991 idF BGBl I 2005/78: § 1 Abs 1 Z 1, § 5 Abs 1, § 2
Leitsatz (der Redaktion)
Eine Vertriebsstrategie in Form einer Ansprache der Anleger nur im Wege persönlicher Kontaktaufnahme durch fachkundige Steuerberater stellt eine individuelle Beratung der Anleger sicher, die der Information durch einen Prospekt gleichzuhalten ist. Damit ist ein (über das im Einzelfall gewährleistete Beratungsgespräch hinausgehendes) Schutzbedürfnis der Angebotsadressaten nach einer standardisierten Information in Form eines Prospekts nicht ersichtlich.

