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Zulässige Klauseln zur "Bonusverzinsung" eines Sparkontos

JudikaturOGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2026/11ZFR 2026, 30 Heft 1 v. 23.1.2026

ABGB: §§ 864a, 879, 959

KSchG: § 6 Abs 1 Z 5, Abs 2 Z 3 und Abs 3

Der Kl ist ein klagebefugter Verband. Die Bekl ist eine Bank und bietet ihre Leistungen an, zu denen auch die Anlage eines unbefristeten Sparkontos "Sparbox Flex" zählt. Sie verwendet im geschäftl Verkehr mit Verbrauchern die AGB "Bes Bedingungen, Verzinsungen und Entgelte Anlagekonto Sparbox Flex - Stand 29. 8. 2023".

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