UGB: §§ 355 ff
Leitsatz (der Redaktion)
Im pauschalen Hinweis auf die Möglichkeit nach § 355 Abs 4 Satz 3 UGB ohne nähere Ausführung, in welchen Punkten und aus welchen Gründen der Schuldner der Ansicht sei, dass der festgestellte (abstrakte) Saldo - ausgehend von den ihm zugrunde liegenden Einzelforderungen - höher sein soll als der kausale Saldo, liegt keine erhebliche Rechtsfrage.

