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Anspruch des Leasingnehmers auf Ersatz der Reparaturkosten?

JudikaturOGHBearbeiter: Michael PfeiferZFR 2026/9ZFR 2026, 27 Heft 1 v. 23.1.2026

ABGB: §§ 471, 1295 ff

Leitsatz (der Redaktion)

Der Nutzungsberechtigte, der den Reparaturauftrag erteilt, die Reparaturkosten aber noch nicht bezahlt hat, kann von einem Dritten Schadenersatz nur beanspruchen, wenn die Sache bereits repariert und mit keinen Sicherungsrechten der Werkstätte belastet ist.

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