Mit BGBl 2024/123 vom 16. 5. 2024 hat die FMA ihre FMA-Incoming-Plattformverordnung (FMA-IPV) routinemäßig novelliert. Mit der Novelle werden - neben einigen Verweisanpassungen - im Wesentlichen drei Themenblöcke in die FMA-IPV eingearbeitet:
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Der Katalog der Einbringungen nach dem BWG idF BGBl I 2023/106 wurde aufgrund der Verordnungsermächtigung gem § 73a BWG aktualisiert; insb wurde die Anzeige gem § 73 Abs 1 Z 18 BWG ergänzt und die Verordnungsermächtigung hinsichtlich Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften sowie Kreditinstituten von erheblicher Bedeutung erstmalig und zugleich vollständig ausgenutzt: Zukünftig sind zusätzlich zum Bestand auch Anzeigen von Kreditinstituten über die beabsichtigte Verwendung von vertraglichen Nettingvereinbarungen gem Art 295 CRR (§ 73 Abs 1 Z 18 BWG) sowie erstmalig Anzeigen von Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften (§ 73 Abs 1a BWG) sowie von Kreditinstituten von erheblicher Bedeutung (§ 73 Abs 1b BWG) verpflichtend über die FMA-Incoming-Plattform zu leiten.