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EBA-Leitlinien zur kollektiven Eignung des Leitungs- oder Verwaltungsorgans von Kreditdienstleistern

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2024/113ZFR 2024, 258 Heft 5 v. 31.5.2024

Anfang Mai hat die FMA eine "Intend-to-comply-Erklärung" zu den Leitlinien der EBA "zur Beurteilung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung des Leitungs- oder Verwaltungsorgans von Kreditdienstleistern als Ganzes gemäß der RL (EU) 2021/2167 "11EBA/GL/2023/09 vom 15. 12. 2023. abgegeben. Grund für die Einschränkung der Erklärung ist der Umstand, dass der österr Gesetzgeber die RL (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer nach wie vor nicht umgesetzt hat.

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