Auf der Grundlage von Art 98 Abs 5a UAbs 3 CRD IV hat die Kom bereits am 1. 12. 2023 technische Regulierungsstandards (RTS) "zur Festlegung aufsichtlicher Schockszenarien, gemeinsamer Modell- und Parameterannahmen sowie der Bedeutung der Angabe ‚stark rückläufig‘" erlassen. Am 24. 4. 2024 wurde dieser RTS nun auch im ABl kundgemacht.1