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Technische Regulierungsstandards der Kommission betreffend die Festlegung aufsichtlicher Schockszenarien

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2024/111ZFR 2024, 257 Heft 5 v. 31.5.2024

Auf der Grundlage von Art 98 Abs 5a UAbs 3 CRD IV hat die Kom bereits am 1. 12. 2023 technische Regulierungsstandards (RTS) "zur Festlegung aufsichtlicher Schockszenarien, gemeinsamer Modell- und Parameterannahmen sowie der Bedeutung der Angabe ‚stark rückläufig‘" erlassen. Am 24. 4. 2024 wurde dieser RTS nun auch im ABl kundgemacht.11ABl L 1-7 vom 24. 4. 2024.

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