RL 93/13/EWG : Art 3 Abs 1 und 3, Art 4 Abs 2, Art 5
Tenor (des Gerichts):
Art 4 Abs 2 und Art 5 RL 93/13/EWG über missbräuchl Klauseln in Verbraucherverträgen sind im Licht des ErwGr 20 dieser RL dahin auszulegen, dass ein Verbraucher stets die Möglichkeit haben muss, vor Abschluss eines Vertrags von allen darin enthaltenen Klauseln Kenntnis zu nehmen.