RL 93/13/EWG : Art 6 Abs 1, Art 7 Abs 1
Tenor (des Gerichts)
Art 6 Abs 1 RL 93/13/EWG ist dahin auszulegen, dass es im Fall der Nichtigerklärung eines zwischen einem Verbraucher und einem Gewerbetreibenden geschlossenen Vertrags wegen Missbräuchlichkeit einer seiner Klauseln Sache der Mitgliedstaaten (MS) ist, unter Beachtung des dem Verbraucher von dieser RL gewährten Schutzes die Folgen dieser Nichtigerklärung durch ihr nationales Recht insb dadurch zu regeln, dass die Wiederherstellung der Sach- und Rechtslage gewährleistet wird, in der sich der Verbraucher ohne die missbräuchl Klausel befunden hätte.