Entsprechend dem Auftrag der ESMA gem Art 28 Abs 7 GeldmarktfondsVO, die Leitlinien für Stresstestszenarien nach dieser VO unter Berücksichtigung der jüngsten Marktentwicklungen mindestens einmal jährlich zu aktualisieren,1 hat die europäische Agentur im Jänner 2023 routinemäßig wieder eine novellierte Fassung in den EU-Amtssprachen vorgelegt.2 Die FMA hat sich Ende März 2023 hierzu erneut "fully compliant" erklärt.