Ende März 2023 hat die FMA auf Grundlage von § 23h Abs 2 bzw § 74 Abs 6 BWG nach Einholung der Zustimmung des BMF eine Novelle der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) sowie der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) kundgemacht.1 Der Änderung der KIM-V waren nachdrückliche Forderungen aus der Kreditwirtschaft und Spitzenpolitik, aber auch sachlich vorgetragene Kritikpunkte im Schrifttum2 vorangegangen.