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Leitlinien für solide Vergütungspolitik gemäß CRD IV: FMA ändert ihre Compliance-Erklärung

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2023/93ZFR 2023, 206 Heft 4 v. 24.4.2023

Ende Dezember 2021 hatte die FMA eine positive Compliance-Erklärung gem Art 16 Abs 3 EBA-VO ("fully compliant") zu den Leitlinien der EBA "für solide Vergütungspolitik gemäß Richtlinie 2013/36/EU " abgegeben.11EBA/GL/2021/04 vom 2. 7. 2021; hierzu ausf Wolfbauer, Leitlinien der EBA für eine solide Vergütungspolitik: Compliance-Erklärung der FMA, ZFR 2022/26, 46 f. Diese Leitlinien präzisieren auf der Grundlage von Art 74 Abs 3 und Art 75 Abs 2 CRD IV die solide und geschlechtsneutrale Vergütungspolitik, die Institute und solche Wertpapierfirmen, die dem Titel VII CRD IV in Anwendung von Art 1 Abs 2 und 5 IFR (VO 2019/2033/EU ) unterliegen, für alle ihre Mitarbeiter sowie für die Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Institute gem den Art 92-95 dieser RL ("identifizierte Mitarbeiter") auswirkt, einschließlich für Mitarbeiter und identifizierte Mitarbeiter auf Einzel- und konsolidierter bzw teilkonsolidierter Basis gem Abschnitt 9 der Leitlinien, anwenden sollen (s Rz 5 der Leitlinien).

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