Mit der jüngsten Novelle der auf § 19 Abs 10 FMABG beruhenden FMA-Gebührenverordnung (FMA-GebV)1 hat die FMA einige Anpassungen an die geänderten materiell-rechtlichen Rahmenbedingungen sowie einige redaktionelle Klarstellungen vorgenommen:
Mit der jüngsten Novelle der auf § 19 Abs 10 FMABG beruhenden FMA-Gebührenverordnung (FMA-GebV)1 hat die FMA einige Anpassungen an die geänderten materiell-rechtlichen Rahmenbedingungen sowie einige redaktionelle Klarstellungen vorgenommen: