vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neue melderechtliche Verordnungen der FMA für Sonderkreditinstitute

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2021/61ZFR 2021, 154 Heft 3 v. 26.3.2021

Anfang März 2021 hat die FMA eine gänzlich neue Sonderkreditinstitute-Meldeverordnung (SK-MV) erlassen, die Betriebliche Vorsorgekassen-Quartalsausweisverordnung (BVQA-V), die Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) und die Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung JKAB-V) novelliert und die Sonderkreditinstitute-Eigenmittelmeldeverordnung (SK-EMV) zur Gänze aufgehoben.11BGBl II 2021/102 vom 8. 3. 2021. Damit wird das gesamte Meldewesen im Bereich ausgewählter Sonderkreditinstitute erheblich reformiert, und zwar für Banken, die das Investmentgeschäft gem § 1 Abs 1 Z 13 BWG, das Immobilienfondsgeschäft gem § 1 Abs 1 Z 13a oder das Betriebliche Vorsorgekassengeschäft gem § 1 Abs 1 Z 21 BWG betreiben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte