Am 18. 2. 2021 hat die EBA eine weitere Stellungnahme zu aufsichtlichen Maßnahmen veröffentlicht, um die Beseitigung von Hindernissen für Kontozugänge gem PSD2 (sog Open Banking) sicherzustellen.1 Die Stellungnahme basiert auf Art 29 Abs 1 lit a VO (EU) 1093/2010 ("EBA-VO") und richtet sich an die nationalen Bankenaufsichtsbehörden, sohin in Ö an die FMA.