Im Rahmen des EU-Maßnahmenpakets zur Erholung der Kapitalmärkte wurde am 26. 2. 2021 auch der Quick-Fix zur ProspektVO in Form der "VO (EU) 2021/337 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 2. 2021 zur Änderung der VO (EU) 2017/1129 im Hinblick auf den EU-Wiederaufbauprospekt und gezielte Anpassungen für Finanzintermediäre und der RL 2004/109/EG im Hinblick auf das einheitliche elektronische Berichtsformat für Jahresfinanzberichte zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Krise" im ABl veröffentlicht.1