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MiFID II-Quick-Fix im Amtsblatt

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2021/59ZFR 2021, 152 Heft 3 v. 26.3.2021

Am 26. 2. 2021 wurden die als "MiFID II-Quick-Fix" bezeichneten vorgezogenen Änderungen der MiFID II, der CRD IV sowie der RL (EU) 2019/878 11Diese ändert die CRD IV im Hinblick auf von der Anwendung ausgenommene Unternehmen, Finanzholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften, Vergütung, Aufsichtsmaßnahmen und -befugnisse und Kapitalerhaltungsmaßnahmen. im ABl veröffentlicht.22ABl 86/14-28 vom 26. 2. 2021. Hintergrund dieser Maßnahme ist die COVID-19-Pandemie, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Menschen, die Unternehmen, die Gesundheitssysteme und die Volkswirtschaften sowie die Finanzsysteme der Mitgliedstaaten hat. Nach Auffassung der Kom sei es von entscheidender Bedeutung, die Erholung vom schweren wirtschaftlichen Schock infolge der COVID-19-Pandemie durch die Einführung begrenzter gezielter Änderungen im Unionsrecht für Finanzdienstleistungen zu fördern. Das übergeordnete Ziel dieser Änderungen sollte daher die Vermeidung von Änderungen sein, die einen höheren Verwaltungsaufwand zur Folge hätten, und die Einführung sorgfältig abgestimmter Maßnahmen, die als wirksam erachtet werden, um die wirtschaftlichen Turbulenzen abzumildern. Es sollten Änderungen vermieden werden, die den Verwaltungsaufwand für den Sektor erhöhen.

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