Am 26. 2. 2021 wurden die als "MiFID II-Quick-Fix" bezeichneten vorgezogenen Änderungen der MiFID II, der CRD IV sowie der RL (EU) 2019/878 1 im ABl veröffentlicht.2 Hintergrund dieser Maßnahme ist die COVID-19-Pandemie, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Menschen, die Unternehmen, die Gesundheitssysteme und die Volkswirtschaften sowie die Finanzsysteme der Mitgliedstaaten hat. Nach Auffassung der Kom sei es von entscheidender Bedeutung, die Erholung vom schweren wirtschaftlichen Schock infolge der COVID-19-Pandemie durch die Einführung begrenzter gezielter Änderungen im Unionsrecht für Finanzdienstleistungen zu fördern. Das übergeordnete Ziel dieser Änderungen sollte daher die Vermeidung von Änderungen sein, die einen höheren Verwaltungsaufwand zur Folge hätten, und die Einführung sorgfältig abgestimmter Maßnahmen, die als wirksam erachtet werden, um die wirtschaftlichen Turbulenzen abzumildern. Es sollten Änderungen vermieden werden, die den Verwaltungsaufwand für den Sektor erhöhen.