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Verdeckte Innenprovisionen (Kick-back-Zahlungen) des Anlageberaters - deliktischer Schadenersatz gegen Bankvorstand

JudikaturOGHBearbeiter: Philipp FidlerZFR 2020/57ZFR 2020, 139 Heft 3 v. 26.3.2020

ABGB: § 1295

Leitsätze (der Redaktion)

Die Vereinnahmung von Innenprovisionen und damit auch der Abschluss und die Genehmigung einer dementsprechenden Vertriebs- und Provisionsstruktur ist nicht per se rechtswidrig.

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