KMG alt: §§ 5, 14
Leitsatz (der Redaktion)
Das Rücktrittsrecht nach § 5 Abs 2 KMG alt steht gegenüber dem Vertragspartner, also dem Letztveräußerer der Anlage, zu - nicht aber gegenüber dem bloßen Anbieter der Anlage.
KMG alt: §§ 5, 14
Leitsatz (der Redaktion)
Das Rücktrittsrecht nach § 5 Abs 2 KMG alt steht gegenüber dem Vertragspartner, also dem Letztveräußerer der Anlage, zu - nicht aber gegenüber dem bloßen Anbieter der Anlage.