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Überarbeitete ESMA-Leitlinien zur Überwachung von Finanzinformationen (Enforcement)

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2020/276ZFR 2020, 641 Heft 12 v. 21.12.2020

Die ESMA hat Ende November die überarbeiteten Leitlinien zur Überwachung von Finanzinformationen11ESMA32-50-218 vom 23. 11. 2020. in den EU-Amtssprachen veröffentlicht. Die Leitlinien richten sich an alle gem der TransparenzRL22RL 2004/109/EG vom 15. 12. 2004 idgF zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind. für die Überwachung von Finanzinformationen zuständigen Behörden der EU, in Ö somit an die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR), sowie ggf auch an die zuständigen Behörden in den übrigen Staaten des EWR. Sie gelten für die Überwachung von Finanzinformationen nach der TransparenzRL, um sicherzustellen, dass die von Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, in harmonisierten Dokumenten bereitgestellten Finanzinformationen den Anforderungen der TransparenzRL entsprechen.

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