Am 11. 11. 2021 hat die ESMA die übersetzten Leitlinien "zu Schwellenwerten für die Vollständigkeit und Kohärenz der Daten von Verbriefungsregistern" publiziert.1 Diese gelten in Bezug auf die Verpflichtung von Verbriefungsregistern, zu verifizieren, ob die Verwendung von "No-data"-Optionen in einer Datenübermittlung nicht verhindert, dass die Übermittlung gem Art 4 Abs 2 lit d DelVO zu operativen Standards von Verbriefungsregistern2 hinreichend repräsentativ für die zugrunde liegenden Risikopositionen ist. Die Leitlinien sollen eine gemeinsame, einheitliche und kohärente Anwendung der VerbriefungsVO sicherstellen und erfüllen diese Zielsetzung, indem Schwellenwerte beschrieben werden, ab denen durch die Verwendung von "No-Data"-Optionen die Datenübermittlung nicht mehr "hinreichend repräsentativ für die zugrunde liegenden Risikopositionen" iSd Art 4 Abs 2 lit d DelVO zu operativen Standards von Verbriefungsregistern ist.