Anfang Dezember 2020 hat die Kom drei delegierte Rechtsakte nach der VO (EU) 2016/1011 vom 8. 6. 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden ("BenchmarkVO"), im ABl veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um die drei folgenden Regelwerke: