ABGB: § 880a
Leitsatz (der Redaktion)
Ein allfälliger Rückforderungsanspruch aus schlicht unberechtigter Inanspruchnahme der Bankgarantie im Verhältnis zwischen Garantieauftraggeber und dem ursprüngl begünstigten Zedenten wäre zwischen diesen beiden abzuwickeln; der Zessionar ist nicht aktivlegitimiert. Dem Klagebegehren der Bank könnte daher nur im Falle eines vorzuwerfenden Rechtsmissbrauchs des bekl Zessionars Berechtigung zukommen, den die Vorinstanzen aber nach Auffassung des erkSen zu Unrecht bejaht haben.