Mit Verordnung der FMA, ausgegeben am 19. 5. 2016, wurde die Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-V 2016 (GTV) geändert (BGBl II 2016/115).
Myanmar wurde aus der Liste der Staaten mit erhöhtem Risiko der Geldwäsche gestrichen. Als Staaten, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht, gelten nunmehr: