vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Änderung der GTV 2016 im BGBl

AktuellesFinanzmarktrechtBearbeiter: PD Dr. Nicolas RaschauerZFR 2016/127ZFR 2016, 309 Heft 6 v. 15.6.2016

Mit Verordnung der FMA, ausgegeben am 19. 5. 2016, wurde die Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-V 2016 (GTV) geändert (BGBl II 2016/115).

Myanmar wurde aus der Liste der Staaten mit erhöhtem Risiko der Geldwäsche gestrichen. Als Staaten, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht, gelten nunmehr:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte