Die VO (EU) 2365/2015 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. 11. 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr 648/2012, ABl L 2015/337, 1 (nachfolgend "SFT-VO") trat mit 12. 1. 2016 (teilweise) in Kraft und soll die Risiken von Wertpapierfinanzierungsgeschäften durch erhöhte Transparenz erkenn- und messbar machen. Dazu sind folgende Maßnahmen vorgesehen: