BEZEICHNUNG | INHALT | BETROFFENE NORMEN | (GEPLANTES) INKRAFTTRETEN | STAND DES VERFAHRENS |
Gesetze | ||||
Änderung des Bundesgesetzes zur Schaffung einer Abbaueinheit (BGBl I 2016/11) | Novellierung von § 11 GSA | GSA | 22. 3. 2016 | Im BGBl kundgemacht |
Regierungsvorlagen & Gesetzesinitiativen | ||||
Verbraucherzahlungskontogesetz; Konsumentenschutzgesetz, Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, Änderung (RV 1059) | Umsetzung RL 2014/92/EU ; Festlegung vorvertraglicher und vertraglicher Entgeltinformationen, die Zahlungsdienstleister einem Verbraucher über die für Zahlungskonten in Rechnung gestellten Entgelte erteilen müssen; Website zum Vergleich von Kontoentgelten; Erleichterung des Kontowechsels; Bundesweites Angebot von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen; Information bei bestimmten Kontoüberschreitungen. | Verbraucherzahlungskontogesetz - VZKG; KSchG; FMABG | Insb 18. 9. 2016 | Im NR beschlossen |
Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (RV 1012) | Das neu geschaffene Gesetz (APAG) setzt die RL 2014/56/EG gänzlich um und schafft eine neue letztinstanzliche Behörde mit unabhängigen Inspektionen. Die neue Behörde (Abschlussprüfer-Aufsichtsbehörde - APAB) wird als Anstalt öffentlichen Rechts eingerichtet. Es erfolgt eine Kompetenzübertragung auf die APAB. | Abschlussprüfer- Aufsichtsgesetz - APAG | Insb 1. 10. 2016 | Im NR beschlossen |
Handelsvertretergesetz (IA 1489) | In § 26c HVertrG wird ein Abs 1a eingefügt: "Der Versicherungsvertreter erhält bei ordentlicher Kündigung des Agenturvertrages zumindest 50 % der Folgeprovision." § 27 HVertrG wird entsprechend angepasst. | HVertrG | Am Tag nach Kundmachung im BGBl | Im NR beschlossen |
Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 (RV 1109) | Umsetzung der RL 2014/56/EU sowie Ausführungsbestimmungen zur VO (EU) 537/2014; Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer; Stärkung der Rolle des Prüfungsausschusses; Der vorliegende Gesetzesentwurf setzt jene Teile der geänderten Abschlussprüfungs-RL um, die das Unternehmens-, das Gesellschafts- und das Genossenschaftsrevisionsrecht betreffen. | UGB; AktG; GmbHG; SE-Gesetz; GenG; GenRevG 1997; | Insb 17. 6. 2016 | In Verhandlung |
Außerdem werden die in der unmittelbar anwendbaren Abschlussprüfungs-VO enthaltenen Mitgliedstaatenwahlrechte ausgeübt und aus dieser entstehende Unvereinbarkeiten mit dem nationalen Recht beseitigt. | SCE-Gesetz; BWG; VAG 2016; SpG; ABGB; URG; IO; BMG; | |||
Ministerialentwürfe | ||||
Börsegesetz 1989, Änderung (ME 199) | Umsetzung der MarktmissbrauchsRL 2014/57/EU und RL 2015/2395/EU sowie flankierenden Regelungen zur MarktmissbrauchsVO (EU) 596/2014; Benennung der zuständigen Behörde; Implementierung von Strafbestimmungen; Einführung eines Verfahrens zum Schutz der Anzeiger von Marktmissbrauchsverstößen ("Whistleblowing") | BörseG | In Begutachtung |