Am 23. 10. 2015 veröffentlichte die EIOPA basierend auf Art 162 und 171 der Richtlinie 2009/138/EG 2 Leitlinien für die Beaufsichtigung von Zweigniederlassungen von Versicherungsunternehmen aus Drittländern,3 die für die Beaufsichtigung durch die FMA von Relevanz sind. Allerdings verzögerte sich die Veröffentlichung der Sprachfassungen dieser Leitlinien, sodass die Frist der FMA zur Abgabe einer "Comply or Explain"-Meldung erst am 30. 5. 2016 endet.