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Solvabilität II: Leitlinien für die Beaufsichtigung von Zweigniederlassungen von Versicherungsunternehmen aus Drittländern11Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: Mag. Alexander PeschetzZFR 2016/123ZFR 2016, 305 Heft 6 v. 15.6.2016

Am 23. 10. 2015 veröffentlichte die EIOPA basierend auf Art 162 und 171 der Richtlinie 2009/138/EG 22Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), ABl L 335 vom 17. 12. 2009 S 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/51/EU ABl 153 vom 22. 5. 2014 S 1. Leitlinien für die Beaufsichtigung von Zweigniederlassungen von Versicherungsunternehmen aus Drittländern,33EIOPA-BoS-14/098 DE. die für die Beaufsichtigung durch die FMA von Relevanz sind. Allerdings verzögerte sich die Veröffentlichung der Sprachfassungen dieser Leitlinien, sodass die Frist der FMA zur Abgabe einer "Comply or Explain"-Meldung erst am 30. 5. 2016 endet.

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